
Studienablauf
Voraussetzungen für den Beginn des Studiums ist eine abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder zum/zur Notarfachangestellten und einer daran anschließenden mind. 3jährigen praktischen Berufserfahrung. Sollten Sie keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, müssen Sie nachgewiesen mindestens sechs Jahre in einem Notariat gearbeitet haben. Auf jeden Fall wünschen wir uns von den Teilnehmern umfangreiche Praxiskenntnisse im Notariat, nur so können wir Ihnen hohen Qualitätsstandard zu sichern.
Die Dauer des Studiums beträgt anderthalb Jahre. Am Ende der Ausbildung bieten wir Ihnen gesondert einen Prüfungsvorbereitungskurs an.
Das Studium beginnt jeweils im Herbst mit einer zweiwöchigen Unterrichtsphase, dieser folgen im nachfolgenden Jahr jeweils zweimal zwei Wochen Unterricht im Frühjahr und im Herbst und dann noch einmal die letzte zweiwöchige Unterrichtsphase im Frühjahr.
Circa zwei Monate nach der letzten Unterrichtsphase wird dann die schriftliche Prüfung durchgeführt werden.
Sie werden feststellen, dass relativ viel Unterricht mit unseren Dozenten neben dem Selbststudium vorgesehen ist. Wir haben uns für diese Ausbildungsform entschieden, da wir Ihnen die größtmögliche praktische Ausbildung bieten und uns bewusst von einem Fernstudium abgrenzen wollen. Wir wollen Ihnen die Möglichkeit geben, fachliche Probleme aus dem Notariat mit kompetenten Dozenten zu klären und nicht über einen Chatroom mit Teilnehmern, deren Qualifikation Ihnen nicht bekannt ist. Wir wollen Ihnen mit dieser Ausbildung die Möglichkeit geben, gut weitergebildet und praxisorientiert sofort alle erworbenen Kenntnisse in Ihren Büros anzuwenden. Ein großer Teil Selbststudium versteht sich von selbst.
Neben den erforderlichen Gesetzestexten werden Ihnen als Unterrichtsmaterial von den einzelnen Dozenten ausführliche Skripte angefertigt, die insbesondere auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. Die Skripte werden Ihnen rechtzeitig vor jeder Unterrichtsphase zur Verfügung gestellt. Mit zahlreichen, in der Praxis immer wiederkehrenden Problemfällen als Musterbeispiele werden Sie optimal auf die Prüfung und die Praxis vorbereitet.
Bei der Auswahl unserer Dozenten ist es uns gelungen, ausschließlich Praktiker in den einzelnen Fächern zu engagieren. Sie werden nicht von Fachhochschul-dozenten, sondern von Notaren, Richtern und hoch qualifizierten Notariatsmit-arbeitern unterrichtet. Die Problem-stellungen werden daher nicht theoretisch, sondern mit praktischen Lösungen angeboten. Unsere Dozenten haben sich alle in ihrem Berufsleben schon einen Namen in der Ausbildung von Notariats-angestellten gemacht. Ihnen allen liegt das Ergebnis dieser Ausbildung am Herzen: hoch qualifizierte, praxisorientierte Mitarbeiter im Notariat auszubilden.
Ablauf der Prüfungen
Zulassungsvoraussetzungen zur schriftlichen Prüfung ist einerseits der anfänglich genannte berufliche Werdegang, andererseits zusätzlich die Teilnahme an einer einschlägigen Fortbildungsmaßnahme, sprich der Absolvierung des vorgenannten Studiums oder eines Fernstudiums. Der Abschluss dieser Fortbildungsmaßnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die Prüfung wird von der Notarkammer Berlin durchgeführt, beaufsichtigt und letztlich erhalten Sie ein Zeugnis über die erfolgreiche Absolvierung.
Die schriftliche Prüfung besteht aus insgesamt vier Klausuren, davon
zwei a zwei Stunden
- Handels- und Gesellschaftsrecht
drei a vier Stunden
- BGB Bücher 1 bis 3 unter besonderer Berücksichtigung des Liegenschafts- und Grundbuchrechts
- Familien- und Erbrecht nebst den Grundzügen des internationalen Privatrechts und des Rechtes der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Kosten- und Gebührenrecht
Das Fach Berurkundungsrecht sowie notarielles Berufsrecht wird fakultativ in allen Klausuren mitgeprüft.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch von mindestens 30, höchstens aber 60 Minuten. Hier können sämtliche Prüfungsfächer geprüft werden, insbesondere jedoch die Fächer
- BGB Bücher 1 bis 3 unter besonderer Berücksichtigung des Liegenschafts- und Grundbuchrechts
- Familien- und Erbrecht nebst den Grundzügen des internationalen Privatrechts und des Rechtes der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Kosten- und Gebührenrecht.
Die Notarkammer Berlin hat zwei Prüfungsausschüsse eingerichtet, Mitglieder dieser Prüfungsausschüsse sind:
Ausschuss I Ausschuss II
Prof. Dr. Dieter Eickmann
RAuN Stefan Thon
Fr. Wenninger |
RiAG Robin Melchior
RAuN Dr. Meier
Fr. Plume
|
|